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Medizinischer Fortschritt nur durch Zusammenarbeit

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  • 04.07.2019

Die jährliche Offenlegung geldwerter Leistungen bringt Transparenz in die Zusammenarbeit von pharmazeutischer Industrie und Ärzteschaft. Leichter Anstieg bei namentlicher Offenlegung.

Wien, 4. Juli 2019 – Die Unternehmen der pharmazeutischen Industrie legen zum vierten Mal offen, welche Honorare sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit Experten (wie z.B. Ärzten, Apothekern) und Institutionen (wie z.B. Krankenhäuser) für deren erbrachte Leistungen bezahlt haben. Die Offenlegung ist im Pharmig-Verhaltenscodex Art. 9 verankert, die hier veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf das vorangegangene Kalenderjahr 2018:

Von insgesamt 139 Mio. Euro an geldwerten Leistungen gingen 83,5 Mio. Euro (60 %) in den Bereich Forschung und Entwicklung (z.B. für die Mitarbeit bei klinischen Prüfungen), 34 Mio. Euro (24 %) wurden im Zuge von Veranstaltungen (z.B. für Fortbildungsveranstaltungen) aufgewendet, 15 Mio. Euro (11 %) für Dienst- und Beratungsleistungen (z.B. für eine Vortragstätigkeit) und 6,5 Mio. Euro (5 %) für Spenden und Förderungen (z.B. an Einrichtungen, Organisationen oder Institutionen, die sich vorwiegend aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen).

„Mit der jährlichen Offenlegung geldwerter Leistungen hat die pharmazeutische Industrie einen neuen Standard der Transparenz im Gesundheitswesen gesetzt. Die Patientinnen und Patienten sollen Vertrauen fassen in die Zusammenarbeit von Unternehmen und Ärzteschaft, die ganz klar einen Nutzen für die Menschen bringt“, sagt Mag. Martin Munte, Präsident der Pharmig. Ein Großteil der investierten Gelder fließt in die Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln. Dazu Munte: „Das ist gut investiertes Geld, das den Patienten in Form von verbesserten Therapien, alternativen Darreichungsformen oder neuen Medikamenten zu Gute kommt.“
Leicht angestiegen ist die Anzahl an namentlich veröffentlichten Zahlungen, wofür Ärztinnen und Ärzte ihre ausdrückliche Einwilligung geben müssen. Diese Rate liegt bei knapp 20 Prozent. Dazu Mag. Alexander Herzog, Generalsekretär der Pharmig: „Jede namentliche Veröffentlichung ist erfreulich und wünschenswert. Denn sie schafft noch mehr Transparenz und erhöht damit das Vertrauen. Schließlich ist es völlig legitim, dass Ärztinnen und Ärzte für ihre Expertise rund um die Verbesserung oder Entwicklung von Arzneimitteln auch angemessen honoriert werden.“

Herzog betont weiters, dass es ohne diese Kooperation keinen Fortschritt in der Medizin gäbe. „Das muss auch jenem Teil der Öffentlichkeit klar sein, der in den letzten Jahren jene Ärzte angeprangert hat, die namentlich zu dieser Zusammenarbeit gestanden sind. Nur gemeinsam ist es möglich, Meilensteine in der Medizin zu erreichen“, so Herzog.

Die Offenlegung der geldwerten Leistungen kann über die jeweilige Unternehmenswebsite und auf pharmig.at abgerufen werden.
Für weitere Informationen: Pharmig Transparenz oder Transparenz schafft Vertrauen.

Rückfragehinweis:
Pharmig – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
Head of Communications & Public Relations Peter Richter, BA MA
Tel. 01/40 60 290-20
peter.richter@pharmig.at
pharmig.at


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