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Pharmareferenten

Pharmareferenten

Der Beruf Pharmareferent

Pharmareferenten sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Pharmaunternehmen und Arzt. Sie informieren den Arzt im Rahmen der Fachinformation über Medikamente und über neue wissenschaftliche Studien dazu. Umgekehrt melden sie dem Unternehmen beispielsweise Nebenwirkungen oder Qualitätsmängel, über die der Arzt berichtet hat.

An Pharmareferenten werden hohe Anforderungen gestellt; viele verfügen über eine naturwissenschaftliche Ausbildung. Darüber hinaus werden sie in den Unternehmen regelmäßig weitergebildet.

Allerdings dürfen Pharmareferenten keine Medikamente verkaufen. Zulässig ist lediglich – in engem Rahmen – die Abgabe von Ärztemustern. Die Tätigkeit des Pharmareferenten ist abwechslungsreich und anspruchsvoll. Neben den im Arzneimittelgesetz festgelegten Voraussetzungen und umfangreicher medizinischer und pharmazeutischer Fachkenntnis sind kommunikative Fähigkeiten ebenso wichtig wie:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • gutes, selbstbewusstes Auftreten
  • Kontaktfreude
  • Offenheit
  • Ehrlichkeit und
  • Lernbereitschaft

Pharmareferenten müssen effizient und strukturiert arbeiten: Zum einen sind zahlreiche Termine mit Ärztinnen und Ärzten zu vereinbaren und wahrzunehmen. Diese Termine müssen gut vorbereitet sein, denn die Betreuung ihrer Patienten lässt Ärzten oft nur wenig Zeit. Zum anderen bereiten Pharmavertreter auch Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte vor – auch da ist Organisationstalent gefragt.

Dass Pharmareferenten über genaue und stets aktuelle Kenntnisse über die Produktpalette des eigenen Unternehmens bestens informiert sind, aber auch über jene von Mitbewerbern, ist für den Erfolg unumgänglich.

So werden Sie Pharmareferent

Die Berufsbezeichnung Pharmareferent wurde durch das Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes (AMG) am 01.04.1984 implementiert. Gleichzeitig wurden auch klare Qualifikationsanforderungen festgelegt. Pharmareferenten müssen daher:

  • ein Universitätsstudium aus den Studienrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder Pharmazie in Österreich oder in einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich abgeschlossen haben oder
  • die Pharmareferentenprüfung gem. § 72 Abs.1 Zi 2 AMG abgelegt haben oder
  • die Qualifikation einer sachkundigen Person gem. § 7 Arzneimittelbetriebsordnung aufweisen oder
  • gem. § 94 AMG dem Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz bis zum 30.09.1984 gemeldet haben, dass er/sie schon bisher als Pharmareferent gearbeitet hat und auch in Zukunft als Pharmareferent arbeiten möchte.

Wer sich zur Pharmareferentenprüfung anmelden will, muss nachweisen, dass er/sie

  • zum Besuch einer österreichischen Universität als ordentlicher Hörer berechtigt ist (Matura, Studienberechtigungsprüfung bzw. Berufsreifeprüfung) oder
  • über eine Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege verfügt.

Diese Regelung ist im Arzneimittelgesetz. § 72 Abs. 4 Zi 3 verankert.

Die Tätigkeiten und Pflichten des Pharmareferenten

  • Informationspflicht (§ 73 AMG)
    Es dürfen keine anderen als die in der Fachinformation (FI) enthaltenen Angaben vermittelt werden. Es darf nichts hinzugefügt und nichts weggelassen werden.
  • Verbot kommerzieller Tätigkeit (§ 74)
    Der Pharmareferent darf keine Bestellungen von Arzneimitteln entgegennehmen oder vermitteln. Er darf aber schriftliche Anforderungen für Ärztemuster entgegennehmen und Ärztemuster abgeben (§ 58 AMG).
  • Meldepflicht (§ 75 AMG)
    Der Pharmareferent muss unverzüglich alle meldepflichtigen Ereignisse (Zwischenfälle und Qualitätsmängel, bisher unbekannte Nebenwirkungen, Gewöhnungen, Kontraindikationen und Wechselwirkungen) an seinen Auftraggeber melden.

Wird die Tätigkeit als Pharmareferent entgegen

  • § 72 AMG Voraussetzungen
  • § 73 AMG Pflichten
  • § 74 AMG Arzneimittelbestellung
  • § 75 AMG Meldepflicht

ausgeübt, stellt das eine Verwaltungsübertretung dar.

ACHTUNG
Bei Ausübung des Berufes des Pharmareferenten ohne die genannten Voraussetzungen sieht das österreichische Arzneimittelgesetz Geldstrafen bis zu Euro 7.500,00 vor, im Wiederholungsfalle bis zu Euro 14.000,00.

Wie viel verdient man als Pharmareferent?

Der Verdienst eines Pharmareferenten setzt sich im Normalfall aus einem ansprechenden Grundgehalt und Tagesdiäten zusammen. Hinsichtlich der Gewährleistung der Mobilität werden außerdem Firmenwagen, Diensthandy und Laptop zur Verfügung gestellt. In vielen Pharmaunternehmen ist zusätzlich zum Grundgehalt ein Prämiensystem gegeben.

Pharmareferent Ausbildung in Österreich

Vorbereitungskurse sowie Lehrgänge zur Ausbildung zum Pharmareferenten werden in Wien und einigen anderen Bundesländern angeboten. In manchen Ausbildungsstätten wird diese Ausbildung auch online zur Prüfungsvorbereitung für die staatliche Pharmareferentenprüfung angeboten.

So kommen Sie zur Pharmareferentenprüfung

Wenn Sie sich zur Pharmareferentenprüfung anmelden möchten, lesen Sie sich bitte zuerst die Richtlinien betreffend die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung genau durch (s. "Downloads" weiter unten)

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular
  • eine Kopie Ihres Berechtigungsnachweises (bitte alle Seiten)
  • eine Kopie des Einzahlungsbeleges oder den Online-Banking-Ausdruck der Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 352,00.
  • Sollten Sie einen Titel haben, bitte eine Kopie der entsprechenden Sponsions- bzw. Promotionsurkunde beilegen.

Eine Aufnahme in die Reihung für einen Prüfungstermin kann erst nach Einreichung aller oben genannten Unterlagen erfolgen.

In unseren FAQs werden viele Fragen und Punkte ausführlich beantwortet und erklärt (s. "FAQs" weiter unten).

Anerkennungsprüfung für Pharmareferenten aus dem EWR
Staatsangehörige aus dem EWR können beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) um Anerkennung ihres Befähigungsnachweises gem. RL 92/51/EWG ansuchen (1030 Wien, Radetzkystraße 2). Dies ist mit Gebühren an das BMASGK verbunden.

Vorzulegende Dokumente:

  • Befähigungsnachweis – im Original oder in beglaubigter Abschrift, gegebenenfalls samt Übersetzung durch einen öffentlich bestellten Übersetzer
  • Nachweis der Identität (z.B. Reisepass)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit

Das BMASGK wird nach Prüfung dieses Befähigungsnachweises die Berechtigung zur Ausübung des Berufes „Pharmareferent“ gem. o.a. RL unter der Bedingung erteilen, dass vorher eine Prüfung über die „grundlegenden Vorschriften des österreichischen Arzneimittelwesens“ vor der Pharmareferentenprüfungskommission erfolgreich abgelegt worden ist.

Sobald Sie vom BMASGK den positiven Bescheid erhalten, können Sie sich für die Anerkennungsprüfung bei der PHARMIG anmelden.

Lernunterlagen: Skriptenreihe 2021

Der Bezug der Skripten erfolgt ausschließlich nach verbindlicher schriftlicher Bestellung per Mail an
 karin.schroefl@pharmig.at (Anschrift bitte nicht vergessen!).

Nach der Bestellung erhalten Sie von der PHARMIG eine Rechnung.  Sobald Ihre Zahlung auf dem PHARMIG-Konto eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Verständigung, dass Sie die Skripten im Büro der PHARMIG abholen können (Montag von 10:00 bis 14:00 Uhr und Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhr).

Natürlich schicken wir Ihnen die Skripten auf Wunsch auch gerne zu (die Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers - Versand nach Zahlungseingang). Bitte beachten Sie: Es gibt keinen Barverkauf der Skripten in der PHARMIG!

Folgende Skripten der Skriptenreihe 2021 stehen zur Verfügung:

  • 1. Arzneimittelrecht
  • 2. Chemie/Physik
  • 3. Biochemie - Stoffwechsel
  • 4. Histologie
  • 5. Bewegungssystem
  • 6. Blut
  • 7. Herz-Kreislauf
  • 8. Dermatologie
  • 9. Respirationstrakt - HNO
  • 10. Gastrointestinaltrakt 1
  • 11. Gastrointestinaltrakt 2
  • 12. Hormonsystem
  • 13. Urogenitalsystem
  • 14. Neurologie - Auge
  • 15. Psychiatrie
  • 16. Pathologie
  • 17. Immunologie
  • 18. Pharmazeutische Technologie und Allgemeine Pharmakologie
  • 19. Mikrobiologie und Hygiene
  • 20. Wirkstoffe 1
  • 21. Wirkstoffe 2

Der Preis je Skriptum beträgt EUR 26,- (inkl. 10 % MwSt.).

Die Skriptenreihe der PHARMIG dient als Hilfestellung für die Erarbeitung der für die Pharmareferentenprüfung relevanten Inhalte auf Basis der Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Pharmareferentenprüfung (BGBl II Nr. 460/2006).

Die PHARMIG hält ausdrücklich fest, dass es sich bei den Skripten und den darin ausgeführten Inhalten um keine erschöpfende Stoffabgrenzung handelt. Es ist möglich, dass die Prüfungsfragen über den Inhalt der Skripten hinaus gehen. Die Skripten haben einen bloß informativen und unverbindlichen Charakter und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass das Studium der Skripten keinesfalls das weiterführende Studium der einschlägigen Fachliteratur sowie der relevanten Gesetzestexte ersetzt.

Sämtliche Angaben, Informationen, Abbildungen etc. in den Skripten erfolgen trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine Haftung der PHARMIG und der Autoren für Richtigkeit und Vollständigkeit, auch gegenüber Dritten, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung von Inhalten oder Abbildungen aus den Skripten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PHARMIG.

Ohne vorab eingeholte, ausdrückliche Zustimmung der Pharmig, ist jegliche Form der Veröffentlichung, insbesondere jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung dieses Skriptums bzw. von dessen Inhalten untersagt. Für Fälle des Zuwiderhandelns behält sich die PHARMIG ausdrücklich rechtliche Schritte vor.
© PHARMIG 2021

Neben den Skripten empfehlen wir zur Prüfungsvorbereitung folgende Literatur aus dem Bereich Medizin:
A. Faller: „Der Körper des Menschen“
H.F. Ullmann: „Anatomica Körper und Gesundheit“

Literatur aus dem Bereich Pharmazie
H. Lüllmann, K. Mohr, A. Ziegler: „Taschenatlas Pharmakologie“
E. Beubler: „Kompendium der Pharmakologie“

Die empfohlene Literatur soll Sie bei den Prüfungsvorbereitungen unterstützen. Diese Literatur stellt keinen eigenen Lernstoff dar, sondern soll Ihnen helfen, Zusammenhänge besser zu verstehen und mögliche Fragen zu beantworten, die im Zuge Ihrer Prüfungsvorbereitung auftauchen.

Prüfungstermine

Bis auf weiteres finden sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Prüfungen in der PHARMIG (Operngasse 6/6, 1010 Wien) statt.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Kopie Ihres Ausweises (zwecks Identifizierung) für die Prüfung benötigen.

Zuhörer: Die 406. Pharmareferentenprüfung am Mittwoch, dem 27. September 2023 musste leider abgesagt werden.

 

Termine schriftliche Prüfungen

  • 13.09.2023

    406. Pharmareferentenprüfung

    Ort: PHARMIG
  • 04.10.2023

    407. Pharmareferentenprüfung

    Ort: PHARMIG
  • 08.11.2023

    408. Pharmareferentenprüfung

    Ort: PHARMIG
  • 30.11.2023

    409. Pharmareferentenprüfung

    Ort: PHARMIG

Termine mündliche Prüfungen

  • 27.09.2023

    ABGESAGT: 406. Pharmareferentenprüfung

    Ort: PHARMIG
  • 18.10.2023

    407. Pharmareferentenprüfung

    Ort: PHARMIG
  • 22.11.2023

    408. Pharmareferentenprüfung

    Ort: PHARMIG
  • 13.12.2023

    409. Pharmareferentenprüfung

    Ort: PHARMIG

Pharmareferentenausweis

Die PHARMIG stellt nach Antrag des jeweiligen Dienstgebers einen Pharmareferentenausweis aus. Dieser gilt für die Dauer des Dienst- bzw. Auftragsverhältnisses.

Laut österreichischem Arzneimittelgesetz (AMG) besteht derzeit keine Verpflichtung für die Führung eines Pharmareferentenausweises. Die Beantragung eines Pharmareferentenausweises erfolgt also auf freiwilliger Basis.

Zur Ausstellung eines Ausweises benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ein ordnungsgemäßes Schreiben der Pharmafirma, dass sie für ihre Mitarbeiterin/ihren Mitarbeiter einen Pharmareferentenausweis beantragt bzw. ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Diplomkopie des erfolgreich abgeschlossenen Universitätsstudiums aus Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder Pharmazie
  • Nachweis der Qualifikation einer Sachkundigen Person gem. § 7 Arzneimittelbetriebsordnung (AMBO)
  • Zeugniskopie der staatlich anerkannten Pharmareferentenprüfung gem. § 72 AMG
  • Nachweis der Berechtigung gem. § 94 AMG (Bestätigung des Bundesministeriums für Gesundheit)
  • 1 Passfoto

Nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Pharmareferentenausweis an den Dienstgeber zu retournieren. Die Firma wiederum leitet den Ausweis an die PHARMIG weiter. Ein neuer Ausweis kann nur dann ausgestellt werden, wenn der alte Ausweis retourniert wurde. Liegt der alte Ausweis nicht mehr vor, benötigt die Pharmig eine Diebstahls- bzw. Verlustanzeige.

FAQ´s

Die PHARMIG hat für Sie häufig gestellte Fragen zur Pharmareferentenprüfung zusammengestellt.

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, damit ich mich zur Pharmareferentenprüfung anmelden kann?

Um sich zur Pharmareferentenprüfung anmelden zu können, müssen Sie eindeutig nachweisen können, dass Sie:

  • zum Besuch einer österreichischen Universität als ordentlicher Hörer berechtigt sind (z.B. Maturazeugnis, Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung; ausländische Reifeprüfungszeugnisse müssen nostrifiziert sein)

ODER

  • über eine Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege verfügen

Wie kann ich mich zur Pharmareferentenprüfung anmelden?

Bevor Sie sich zur Pharmareferentenprüfung anmelden, lesen Sie sich bitte genau die Pharmig Richtlinien für die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung durch!

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular
  • eine Kopie Ihres Berechtigungsnachweises (bitte alle Seiten)
  • eine Kopie des Einzahlungsbeleges od. den Online-Banking-Ausdruck der Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 352,-
  • Sollten Sie einen Titel haben, bitte eine Kopie der Sponsions- bzw. Promotionsurkunde beilegen.

Eine Aufnahme in die Reihung für einen Prüfungstermin kann erst nach Einreichung aller oben genannten Unterlagen erfolgen.

Was ist eine „normale“ Reihung?

In der normalen Reihung warten Sie derzeit ca. +/- 1 Jahr auf einen Prüfungstermin. Die Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. 8 Wochen vorher (eingeschriebener Brief).

Was ist eine „stand by“ Reihung?

Bei der "stand by"-Reihung handelt es sich um Restplätze. Erklären Sie sich zu einer "stand by"-Reihung bereit, werden Sie als "Reservekandidat" erfasst. Fällt ein regulär eingeladener Kandidat (normale Reihung) aus bzw. sagt der Kandidat den Termin ab, werden Sie kurzfristig - ca. 3 bis 4 Wochen vor dem Prüfungstermin - per eingeschriebenen Brief nacheingeladen.

Die Wartezeit auf einen Prüfungstermin beträgt in der „stand-by“ Reihung derzeit ca. 8 bis 10 Monate.

Was bedeutet „ad hoc“?

Die „Ad hoc“ Reihung ist für jene KandidatInnen vorgesehen, die bereits in einem Pharmaunternehmen (im Innendienst) tätig sind. Diese Reihung kann nur gegen Vorlage einer aktuellen Arbeitsbestätigung in Anspruch genommen werden. Die Wartezeit ist – aufgrund der Dringlichkeit – wesentlich kürzer. Ein Prüfungstermin kann bereits innerhalb von 6 Monaten zugeteilt werden. Die Einladung erfolgt ca. 8 Wochen vor dem Prüfungstermin (eingeschriebener Brief).

Was kann ich tun, damit ich nicht so lange warten muss?

Sie haben zwei Möglichkeiten, um Ihre Wartezeit zu verkürzen:

  • Eintrag in die "Stand by"-Liste (siehe: Was bedeutet „stand-by“ Reihung?)
  • Last Minute Einspringer

Last Minute Einspringer

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich ca. 5 - 10 Tage vor einem schriftlichen Prüfungstermin telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft ob noch Restplätze (aufgrund von kurzfristigen Absagen von Kandidaten) verfügbar sind. Sollte dies der Fall sein, können Sie gerne „einspringen“ und so einen frei gewordenen Prüfungsplatz wahrnehmen.

Warum kann man mir keinen fixen Prüfungstermin nennen?

Eine genaue Voraussage über Ihren Prüfungstermin können wir nicht abgeben - einerseits aufgrund der vielen Repetenten (Wiederholungsantritte besetzen natürlich Prüfungsplätze), andererseits ist es unmöglich im Voraus sagen zu können, wie viele Kandidaten Ihre Prüfungstermine wahrnehmen oder wie viele von der Prüfung zurücktreten werden (je nachdem können wir zusätzliche Kandidaten einladen).

Wie bekomme ich einen Prüfungstermin?

Ihre Einladung zur Pharmareferentenprüfung erfolgt gemäß der ordentlichen Reihung, also nach Anmeldedatum. In der normalen Reihung und in der Adhoc-Reihung erhalten Sie die Einladung ca. 8 Wochen vorher. Sind Sie stand-by gereiht, erhalten Sie die Einladung ca. 3 – 4 Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Einladung wird immer eingeschrieben an Sie gesandt.

Gleichzeitig mit der Einladung erhalten Sie eine "Terminbestätigung". Es ist wichtig, diese Terminbestätigung ausgefüllt und innerhalb der gesetzten Frist zurückzusenden.
Bei Nichteinhalten der gesetzten Frist verfällt der Kostenbeitrag. Siehe auch Richtlinien für die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung.

Was passiert, wenn ich meinen Prüfungstermin verschiebe?

Sie haben die Möglichkeit nach erfolgter Einladung zweimal den Prüfungstermin fristgerecht zu verschieben. Bei einer fristgerechten Verschiebung werden Sie so bald als möglich zu einem neuen Prüfungstermin eingeladen. Sollten Sie trotz einer verbindlichen Zusage der Prüfung fernbleiben, wird dies als Verschiebung gewertet.

Kann auch der dritte Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden, erlischt Ihre Anmeldung und die Bearbeitungsgebühr verfällt. Siehe auch Richtlinien für die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung.

Was passiert, wenn ich bei der Prüfung durchfalle?

Sollten sie die Pharmareferentenprüfung nicht bestehen, gibt es Sperrdauern, die eingehalten werden müssen, bevor Sie wieder zur Prüfung antreten dürfen. Diese Sperrdauer richtet sich danach, wie schlecht Sie in Summe abgeschnitten haben. Die Sperrdauer beträgt mindestens 3 Monate, maximal 12 Monate.

Sie können höchstens viermal zur Pharmareferentenprüfung antreten. Sollten Sie die Prüfung nach dem vierten Versuch wieder nicht bestanden haben, besteht laut Arzneimittelgesetz in Österreich für Sie leider keine Möglichkeit mehr die Pharmareferentenprüfung abzulegen.

Für jeden Wiederholungsantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 88,- fällig.

Wie läuft die schriftliche Pharmareferentenprüfung ab?

Für die schriftliche Prüfung haben Sie insgesamt 2 Stunden Zeit. In diesen 2 Stunden müssen Sie 60 Multiple Choice-Fragen beantworten, ein medizinisches und ein pharmazeutisches Ausarbeitungsthema schriftlich ausarbeiten.

Multiple Choice Test

  • Der Test wird aus ca. 1.000 Fragen bei jedem Termin neu per Zufallsprinzip erstellt.
  • 60 Fragen (davon müssen 45 Fragen richtig beantwortet werden) 
  • nur 1 Antwortmöglichkeit ist richtig
  • Der Test kann auch computerunterstützt abgenommen werden.

Ausarbeitungsthemen

  • Je 1 medizinisches und 1 pharmazeutisches Thema
  • auf alle Punkte/Fragen eingehen
  • ca. 2 – 3 Seiten Umfang
  • keine Stichworte, sondern ausformuliert
  • evtl. Skizzen machen
  • leserlich schreiben

Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird nach ca. einer Woche per Email bekannt gegeben.

Wie läuft die mündliche Pharmareferentenprüfung ab?

Alle Kandidaten, die die schriftliche Prüfung bestanden haben (45 Punkte beim MC-Test, beide Ausarbeitungen positiv), werden zum mündlichen Teil zugelassen. Dieser findet in der Regel zwei Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Jeder Kandidat wird zuerst vom medizinischen Prüfer, dann vom pharmazeutischen Prüfer befragt.

Nachdem alle Kandidaten geprüft wurden, berät die Prüfungskommission im Anschluss darüber. Sollten Sie bei der mündlichen Prüfung durchfallen, gilt für Sie eine einheitliche Sperrfrist von 3 Monaten, bis Sie die mündliche Prüfung wiederholen dürfen.

Die Kandidaten, die die mündliche Prüfung positiv absolviert haben, erhalten ein Pharmareferentenprüfungszeugnis und sind somit laut Arzneimittelgesetz in Österreich berechtigt, den Beruf einer Pharmareferentin/eines Pharmareferenten auszuüben.

Wie und wo bekomme ich die Skripten zur Vorbereitung auf die Pharmareferentenprüfung?

Der Bezug der Skripten erfolgt ausschließlich nach verbindlicher schriftlicher Bestellung per Mail an karin.schroefl@pharmig.at.

Nach der Bestellung erhalten Sie von der Pharmig eine Rechnung, welche im Voraus zu bezahlen ist. Sobald der Zahlungseingang auf dem Pharmig-Konto verbucht ist, erhalten Sie von uns eine Verständigung, dass die Skripten im Büro der Pharmig zu den Öffnungszeiten (Montag von 10:00 bis 14:00 Uhr und Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhr) abgeholt werden können.

Für Kandidaten aus den Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Skripten nach Zahlungseingang per Post zugesandt zu bekommen (Versand zu Ihren Lasten).

Reicht es, wenn ich mich mit den Skripten auf die Pharmareferentenprüfung vorbereite?

In der Verordnung zur Pharmareferentenprüfung sind alle für die Prüfung relevanten Stoffgebiete angeführt. Auf Basis dieser Vorgabe hat die Pharmig die 21teilige Skriptenreihe veröffentlicht, in der die einzelnen Stoffgebiete umfangreich behandelt werden.

Dennoch verweisen wir stets darauf, dass es sich bei dieser Skriptenreihe um keine erschöpfende Stoffabgrenzung handelt, sondern dass hinsichtlich des Prüfungsstoffes auch darüberhinausgehende Fragen möglich sind!

Neben den Skripten empfehlen wir zur Prüfungsvorbereitung folgende Literatur aus dem Bereich Medizin:
A. Faller: „Der Körper des Menschen“
H.F. Ullmann: „Anatomica Körper und Gesundheit“

Aus dem Bereich Pharmazie:
H. Lüllmann, K. Mohr, A. Ziegler: „Taschenatlas Pharmakologie“
E. Beubler: „Kompendium der Pharmakologie“

Die Empfehlung dieser Literatur ist lediglich als „Nachschlagewerk“ zu verstehen und dient als mögliche Hilfestellung für Ihre Prüfungsvorbereitung. Diese Literatur stellt somit keinen „zusätzlichen“ Lernstoff dar, sondern soll Ihnen vielmehr bei Bedarf dabei helfen, Zusammenhänge besser verstehen zu können bzw. mögliche auftretende Fragen im Zuge der Prüfungsvorbereitung zu beantworten.

Gibt es eine Übungs-CD oder Übungsfragen zur Vorbereitung auf die Prüfung?

Von Seiten der Pharmig oder der Prüfungskommission gibt es keine prüfungsrelevanten Übungs-CDs, Fragenkataloge oder Ähnliches.

Erhalte ich bei einer Abmeldung von der Pharmareferentenprüfung die eingezahlte Bearbeitungsgebühr zurück?

Ein Rücktritt bzw. eine Abmeldung von der Pharmareferentenprüfung sind natürlich möglich. Bis zum Erhalt der ersten Einladung zu einem Prüfungstermin erhalten Sie auch einen Teil der Bearbeitungsgebühr zurück. 20% der Bearbeitungsgebühr werden als Stornogebühr einbehalten.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Rücktritt ab Erhalt der ersten Einladung keine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr mehr möglich ist. Siehe auch Richtlinien für die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung.

Ihre PHARMIG Ansprechpartnerin

Bei Fragen rund um die Prüfung zum Pharmareferenten kontaktieren Sie bitte:

Download: Antrag Pharmareferentenausweis

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