Erstattung: Das Boxen-System
Der Erstattungskodex unterscheidet die Medikamente in drei Bereiche (auch „Boxen“ genannt). In dieser vereinfachten Darstellung finden Sie die wichtigsten Informationen zum Boxensystem.
In der Grünen Box befinden sich Medikamente, die die Krankenkassen den Sozialversicherten ohne spezielle Bewilligung als frei verschreibbar erstatten. Manche Medikamente in dieser Box erstatten sie nicht in allen Fällen, sondern nur zur Behandlung bestimmter Krankheiten.
Erstattet werden auch Medikamente, die in die Gelbe Box aufgenommen wurden. Sie umfasst solche Arzneimittel, die aus Sicht der Sozialversicherungsträger einen wesentlichen zusätzlichen therapeutischen Nutzen für die Patienten aufweisen, die aber aus medizinischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht in die Grüne Box aufgenommen wurden. Bei diesen Medikamenten erstatten die Krankenkassen den Versicherten die Kosten, wenn die Verordnung von ihrem chef- und kontrollärztlichen Dienst genehmigt wurde (dunkelgelber Bereich RE1). In einigen Fällen wird auch eine Kontrolle im Nachhinein akzeptiert (hellgelber Bereich RE2).
In die dritte, die Rote Box, werden Medikamente – zeitlich befristet - aufgenommen, während die vom Unternehmen beantragte Aufnahme in den Erstattungskodex geprüft wird. Die Kosten werden während dieser Zeit nur bei Vorliegen der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Krankenkasse übernommen.
Für alle übrigen Medikamente, die nicht im Erstattungskodex aufgeführt sind, erstatten die Krankenkassen die Kosten nur in begründeten Einzelfällen und bei Vorliegen einer chefärztlichen Bewilligung.
Zum 1. Jänner 2021 waren insgesamt 7.645 Arzneimittel im EKO gelistet. Das sind 39 Arzneispezialitäten mehr als im Vergleich zu 2020.