• Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
  • 120 Mitgliedsunternehmen für die Arzneimittelversorgung - freiwillige, unabhängige Interessenvertretung
  • Solidarischer Partner im Gesundheitssystem

Forschung zum Wohle der Menschen nicht verhindern

  • NEWS
  • 16.04.2018

Diskussion um schutzwürdige Daten sollte differenziert geführt werden. Vorliegender Gesetzesentwurf ist ausgewogen und balanciert.

Wien, 16. April 2018 – Neue Arzneimittel können nur dann entwickelt oder bestehende Therapien nur dann weiter verbessert werden, wenn es auch Daten gibt, die der Forschung zur Verfügung stehen. „Für diese Forschungstätigkeit ist der Rückschluss auf einzelne Personen unerheblich und nicht notwendig“, so Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig. In der derzeitigen Diskussion zur Datenschutzgrundverordnung bedeutet das, dass es eigene Bestimmungen für den Bereich Wissenschaft und Forschung geben muss, damit diese für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung notwendigen Daten weiterhin zur Verfügung stehen. „Allerdings unter größtmöglicher Sorgfalt für schützenswerte persönliche Daten“, erklärt Huber.“

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine Pseudonymisierung von Daten vor und stellt den Schutz personenbezogener Daten sicher. Damit wird eine Balance zwischen Forschung und Datenschutz geschaffen und die Forschung in Österreich weiterhin ermöglicht. Zudem werden gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Aufgaben erfüllt, denn Forschung zu ermöglichen ist im Interesse der öffentlichen Gesundheit, ebenso bleiben Arbeitsplätze erhalten oder werden sogar geschaffen.

Huber sieht die derzeitige Diskussion allerdings wenig differenziert geführt. Er plädiert für eine ausgewogene Sicht auf den Datenschutz: „Es sollte klar unterschieden werden zwischen einer Datenverwendung etwa für medizinische Forschung, die im Krankheitsfall jedem Einzelnen zu Gute kommen könnte, und jener, die aufgrund missbräuchlich verwendeter Daten derzeit in der Kritik steht. Medizinische Forschung zu verhindern, indem hier eine Pauschalverurteilung erfolgt und in Zukunft auf dafür notwendige Daten nicht mehr zugegriffen werden kann, wäre zum Nachteil von uns allen.“ Der breite wissenschaftliche Tenor zeige in dieser Diskussion ja auch, wie wichtig die Nutzung von Daten ist, um Forschung überhaupt zu ermöglichen, betont Huber.

Share

disrupter-icon

Daten & Fakten 2024

Aktuelle Zahlen und Hintergrundinformationen zur Pharmaindustrie und zum Gesundheitswesen!

Daten & Fakten 2024
disrupter-icon

Kompass durch die Patientenrechte

Der Ratgeber
"IHR RECHT ALS PATIENT:IN"
begleitet Sie von der Diagnosestellung über Behandlung und Therapie bis hin zur Nachsorge durch das österreichische Gesundheits- und Sozialversicherungssystem und klärt Sie über Ihre Rechte als Patient:in auf.

Die Broschüre ist auch als gedruckte Version bestellbar - hier geht's zum Download bzw. zum

Bestellformular