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Verteilung von möglicher COVID-19 Therapie nicht vom Patentrecht abhängig

Keine Arzneimittelinnovation ohne Patentschutz. COVID-19 stellt Sondersituation dar, in der sich pharmazeutische Industrie ihrer Verantwortung bewusst ist.

Wien, 20. Mai 2020 – 133 Arzneimittel- und Wirkstoffkandidaten werden derzeit auf ihren möglichen Einsatz bei COVID-19 hin erforscht. „Gäbe es keinen Patentschutz, könnten wir heute auf keines dieser Arzneimittel zurückgreifen. Der Patentschutz als ein wichtiger Treiber von Forschung und Innovation ist mit ein Grund dafür, dass wir bei COVID-19 viel eher mit einer wirkungsvollen medikamentösen Therapie oder gar einem Impfstoff rechnen können als dies unter normalen Umständen der Fall wäre“, betont Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG, angesichts der Diskussion um die Aufhebung des Patentschutzes.

Er hält diese Diskussion sowie die Forderung nach Zwangslizenzen für unpassend: „Die gesamte Branche ist sich vollkommen darüber im Klaren: Sobald einer der 133 Kandidaten oder eine neuartige Impfung zugelassen sind, müssen diese rasch und weltweit zur Verfügung gestellt werden. Dabei darf es keine Bevorzugung aufgrund finanzieller Aspekte geben, sondern diese globale Verteilung muss anderen Kriterien gehorchen, etwa: welche Gruppen sind die vulnerabelsten oder welche Berufsgruppen die bedeutsamsten und müssen zuerst geschützt werden? Das sind Fragen, die nicht von unserer Industrie allein beantwortet werden können und auch gar nicht sollen. Das kann nur im Einklang mit der Politik und den Behörden geschehen.“

Das Risiko in der Arzneimittelentwicklung ist für forschende Unternehmen nicht unerheblich: Zwölf Jahre dauert es im Durchschnitt, bis ein Wirkstoffkandidat als Arzneimittel zugelassen wird. Bis dahin fallen Investitionen von bis zu 2,6 Milliarden Dollar an. Warum sich Unternehmen dennoch dieser Herausforderung stellen, erklärt Herzog so: „Einerseits ist es die Aussicht, das Leben Betroffener zu verbessern. Es ist aber natürlich auch die Aussicht darauf, Gewinne zu machen. Das ist simple betriebswirtschaftliche Logik: ohne Gewinn kein Geld zum Investieren. Angesichts der sehr langen Entwicklungszeit und Investitionsvolumina stellt der Patentschutz also einen wichtigen Anreiz dar, dass das wertvolle Gut auch eine Zeit lang geschützt ist.“ Wenn der Patentschutz aufgeweicht oder gar aufgehoben werden würde, hätte das fatale Auswirkungen auf die Verfügbarkeit zukünftiger Arzneimittelinnovationen, gibt Herzog zu bedenken.

Rückfragehinweis
PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
Head of Communication & PR
Peter Richter, BA MA MBA
Tel. 01/40 60 290-20
peter.richter@pharmig.at
pharmig.at

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