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Krankenkassen horten rund 3 Milliarden Euro an Rücklagen. Pharmig befürwortet Forderung von Bundeskanzler Kern nach deren Auflösung.
Wien, 12. Jänner 2017 –„Unser solidarisches Gesundheitswesen verpflichtet die Versicherten und die Krankenkassen zur gegenseitigen Leistungserbringung. Daher ist es für die Kassen durchaus legitim, Reserven aufzubauen. Dies darf aber keinesfalls dazu führen, dass nur noch gespart wird, während Leistungen für die Versicherten gekürzt werden. Und dies, obwohl Milliarden an Rücklagen bestehen“, so Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig. „Die Forderung von Bundeskanzler Kern, die 3 Milliarden Euro Rücklagen der Sozialversicherung an die Versichertengemeinschaft zurückzuführen, unterstützen wir daher ohne Einschränkung.“
Es könne darüber hinaus nicht sein, dass ein einziger Wirtschaftszweig, nämlich die Pharmawirtschaft, das Plus der Krankenkassen finanziere. Für 2016 hat die Pharmawirtschaft durch den Rahmen-Pharmavertrag die Verpflichtung übernommen, 125 Mio. Euro an Solidarbeiträgen an die Krankenkassen zu bezahlen. Das Wachstum der Arzneimittelausgaben in Österreich für das vergangene Jahr wird für die Kassen deutlich unter den Beitragseinnahmen-Steigerungen liegen. „Wenn man annimmt, dass zirka 25 Mio. Euro ein Prozentpunkt Steigerung bei den Arzneimittelausgaben darstellt, dann werden wir mit diesen 125 Mio. Euro so gut wie allein für den Gebarungsüberschuss der Kassen im Vorjahr aufkommen“, rechnet Huber vor. „Es ist daher höchst an der Zeit, strukturelle Änderungen und echte Reformen bei der Sozialversicherung anzugehen“, appelliert Huber.