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Europas Signale zum Schutz medizinischer Innovationen bleiben widersprüchlich

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  • 23.04.2026

Europas Signale zum Schutz medizinischer Innovationen bleiben widersprüchlich

Uneinheitliche Regeln zum Schutz geistigen Eigentums verunsichern Unternehmen und schwächen den Forschungsstandort Europa.

Wien, 23. April 2026 – Ein starker Patentschutz bildet in der pharmazeutischen Industrie die Grundlage für Investitionen in Forschung und Entwicklung und damit für neue Therapien. Europa sendet derzeit allerdings ambivalente Signale, wenn es um den Schutz medizinischer Innovationen geht. Diese Uneinheitlichkeit verunsichert forschende Unternehmen und gefährdet Europas Attraktivität als Forschungsstandort.

„Einerseits bekennt sich die Europäische Union in Strategiepapieren und politischen Erklärungen klar zu Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und zum Ausbau des Life-Sciences-Standorts. Andererseits schwächen konkrete Gesetzgebungsvorhaben genau jene Schutzmechanismen, die medizinische Innovation überhaupt erst ermöglichen. Diese Widersprüchlichkeit stellt langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung zunehmend infrage, anstatt diesen Bereich im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit Europas klar zu stärken“, sagt Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG, mit Blick auf den World IP Day am 26. April 2026 und das Zusammenspiel aktueller Prozesse auf EU-Ebene.

Mit der Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung soll der bestehende Schutzrahmen für innovative Arzneimittel insgesamt eingeschränkt werden. Der vorliegende, weitgehend finalisierte Gesetzestext sieht unter anderem verkürzte Schutzzeiträume und höhere Hürden für ergänzende Schutzinstrumente vor. Damit droht sich die Planbarkeit für forschende Unternehmen deutlich zu verschlechtern. Die Anreize für langfristige Investitionen werden geschwächt.

Demgegenüber verfolgt der geplante EU-Biotech Act das Ziel, Innovationen in Schlüsseltechnologien gezielt zu fördern, Investitionen anzuziehen und Europas Position im globalen Wettbewerb zu stärken. Vorgesehen sind punktuelle Verbesserungen, etwa durch ergänzende Schutzinstrumente oder unterstützende Maßnahmen für bestimmte biotechnologische Anwendungen. Diese positiven Elemente betreffen jedoch nur einen eng begrenzten Bereich und können die weitreichenden Auswirkungen der EU-Arzneimittelgesetzgebung nicht ausgleichen.

„Das Bekenntnis zur medizinischen Innovation steht derzeit auf einem wackeligen Fundament. Für forschende Unternehmen entsteht so ein Bild mangelnder Verlässlichkeit. Investitionen in die Entwicklung neuer Arzneimittel erfordern jedoch Planungssicherheit über Jahrzehnte hinweg. Wer Innovationen will, muss für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen“, betont Herzog.

Wie sensibel diese Rahmenbedingungen sind, zeigt ein Blick auf die tatsächliche Dauer von Forschung und Patentschutz. Der Patentschutz liegt in Europa derzeit bei 20 Jahren ab Anmeldung. In der Medikamentenentwicklung erfolgt eine Patentanmeldung häufig bereits zu Beginn eines Forschungsprojekts, auch wenn noch nicht absehbar ist, ob ein Wirkstoff tatsächlich als Arzneimittel auf den Markt kommen wird. Der Entwicklungsprozess wiederum dauert im Durchschnitt etwa zwölf Jahre, wodurch sich die effektive Patentnutzungsdauer und damit die Zeit, um Investitionen zu refinanzieren und zugleich neue Forschung zu ermöglichen, auf rund acht Jahre reduziert.

Zusätzliche Unsicherheit entsteht aktuell auch auf internationaler Ebene. Im Rahmen des geplanten Pandemievertrags der Weltgesundheitsorganisation wird darüber verhandelt, wie sich die Welt besser auf künftige Pandemien vorbereiten kann. Im Zentrum steht dabei das sogenannte PABS-System („Pathogen Access and Benefit Sharing“). Es soll den Zugang zu Krankheitserregern und genetischen Daten regeln und zugleich einen gerechten Vorteilsausgleich sicherstellen. Der derzeit diskutierte Entwurf sieht unter anderem ein pauschales Verbot des Schutzes geistigen Eigentums für Innovationen vor, die aus PABS-Materialien, also aus entsprechenden Proben oder Daten, abgeleitet sind. Das hätte weitreichende Konsequenzen.

„Wenn man den Schutz geistigen Eigentums pauschal einschränkt, zieht man der Forschung den Boden unter den Füßen weg. Im nächsten Pandemiefall stünden dann jene innovativen Therapien nicht zur Verfügung, die rasch und wirksam helfen könnten. Zusätzliche verpflichtende Beiträge und unklare Vorgaben würden diese Unsicherheit nur weiter verschärfen und am Ende wie eine Innovationssteuer wirken. Das würde jegliche Forschung im Keim ersticken“, so Herzog.

Rückfragehinweis
PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
Head of Communication & PR
Peter Richter, BA MA MBA
+43 664 8860 5264
peter.richter@pharmig.at
www.pharmig.at

Über die PHARMIG: Die PHARMIG ist die freiwillige Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie. Derzeit hat der Verband ca. 120 Mitglieder (Stand April 2026), die den Medikamenten-Markt zu gut 95 Prozent abdecken. Die PHARMIG und ihre Mitgliedsfirmen stehen für eine bestmögliche Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln im Gesundheitswesen und sichern durch Qualität und Innovation den gesellschaftlichen und medizinischen Fortschritt.

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