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Wenn der Patient im Mittelpunkt steht, sollte er auch eine Stimme haben

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  • 17.12.2019

Pharmig unterstützt Forderung der Selbsthilfe-Organisationen nach gesetzlicher Verankerung und finanzieller Basisunterstützung.

Wien, 17. Dezember 2019 – Die Forderung der Dachverbände der Selbsthilfe-Organisationen nach einem „Beteiligungsgesetz“, das den Patientenvertretungen in Österreich per Gesetz ein Mitspracherecht bei sozial- und gesundheitspolitischen Entscheidungen einräumt sowie die Forderung nach einer Basisfinanzierung sieht Pharmig-Generalsekretär Mag. Alexander Herzog als unterstützenswert: „Wenn wir davon sprechen, dass der Patient im Mittelpunkt unseres Gesundheitswesens zu stehen hat, dann sollte er dort auch etwas sagen dürfen. Daher unterstützen wir die Forderung der Selbsthilfegruppen nach mehr Patientenbeteiligung.“

Viele, wenn nicht sogar alle Entscheidungen im Gesundheitswesen werden letztlich für die Patienten getroffen. „Daher sollte die Patientenorientierung als Leitmaxime verankert werden“, so Herzog. In diesem Sinne sollten Patientenvertretungen ein Stimmrecht in allen therapieentscheidenden Gremien erhalten, wie etwa in der Heilmittel-Evaluierungskommission.

Herzog ist überzeugt, dass die Einbeziehung der Expertise der Betroffenen in die Systemsteuerung ein Qualitätskriterium für die Versorgung darstellt: „Patientenorganisationen leisten einen entscheidenden Beitrag, wenn es darum geht, die Versorgung patientengerecht zu gestalten. Sie sind diejenigen, die über ihre Erkrankung berichten können, die im Austausch mit Gesundheitsdienstleistern stehen und daher auch sehr gut aufzeigen können, wo Verbesserungspotenzial herrscht. Daher ist es höchst an der Zeit, die Einbeziehung dieser Expertise auf gesetzlicher und finanzieller Ebene sicherzustellen.“

Rückfragehinweis
Pharmig – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
Head of Communications & PR
Peter Richter, BA MA
Tel. 01/40 60 290-20
peter.richter@pharmig.at
pharmig.at

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