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Privilegien abbauen zum Vorteil der Beitragszahler

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  • 25.04.2018

Diskussion um Gelder, die für Versicherungsleistungen verwendet werden könnten, sollte faktenbasiert erfolgen. Rücklagen sollten zur Leistungsabgeltung verwendet werden, statt sie zu horten.

Wien, 25. April 2018 – Das österreichische Sozialversicherungssystem finanziert sich durch die Beitragseinnahmen der Pflichtversicherten und damit aller Bürgerinnen und Bürger. Privilegien, durch die diese Beitragseinnahmen dem solidarischen System entzogen werden und damit nicht mehr zur Versorgung im Krankheitsfalle zur Verfügung stehen, sollten dringendst abgeschafft werden. „Allerdings muss die Debatte um allfällige Privilegien faktenbasiert geführt werden“, betont Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig. „Eine populistische Neiddebatte zu entfachen, nützt niemandem etwas. Wirkliche Reformen und notwendige Einsparungen sind nur dann möglich, wenn auf einer fundierten und transparenten Datenlage aufgebaut wird. Der Neiddebatte kann man entgegnen, indem man alle diese Zahlen transparent auf den Tisch legt. Da orte ich Nachholbedarf“, so Huber.

Zur Diskussion gestellt könnten jedenfalls die Rücklagen der Krankenkassen werden. Nachweislich wurden jährlich dreistellige Millionenbeträge an diese Rücklagen zugewiesen: 2016 waren es 185,6 Mio. Euro, 2017 129,5 Mio. Euro. Seit 2010 waren es insgesamt über 760 Millionen Euro. Letztes Jahr hatte der damalige Bundeskanzler Kern von einem Gesamtbetrag von 3 Mrd. Euro gesprochen. Unabhängig von den Rücklagen haben die Krankenkassen im selben Zeitraum von 2010 bis 2017 einen Gebarungsüberschuss von 1,29 Mrd. Euro erzielt. „Die Rücklagen sind zwar gesetzlich verpflichtend anzulegen, doch es stellt sich die Frage, wie hoch sie gehalten werden müssen oder ob damit nicht notwendige Leistungen für Versicherungsnehmer abgedeckt werden sollten, anstatt Selbstbehalte zu erhöhen. Diese gesetzliche Verpflichtung auch einmal generell zu überprüfen, wäre einen Gedanken wert“, so Huber.

Auch die Pharmawirtschaft unterstützt seit Jahren die Krankenkassen, und zwar mit bereits über 300 Millionen Euro an Solidarbeiträgen, durch Rabatte bei Arzneimitteln und durch die 2017 erzwungenen markanten Preisreduktionen im Zuge der ASVG-Änderungen. „Geld ist zweifellos genug im System vorhanden. Es muss aber richtig und somit primär für die Versorgung der Patienten eingesetzt werden“, zeigt sich Huber überzeugt.

Die Reformschritte im Regierungsprogramm sind transparent festgelegt worden. Die Vorgangsweise, dass Strukturen und Prozesse seitens der Politik hinterfragt werden, ist laut Huber auch der Sozialversicherung zuzumuten. „Sie selbst geht übrigens mit ihren Vertragspartnern auch nicht gerade zimperlich um“, so Huber.

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