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Meldeverpflichtung und temporäres Parallelexportverbot als wichtige Maßnahmen, um Auswirkungen von Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln gering zu halten.
Wien, 30. September 2021 – Der diese Woche im Rechnungshofausschuss behandelte Bericht des Rechnungshofes von 2018 zeigt Engpässe und Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln auf. Der Untersuchungszeitraum umfasst allerdings die Jahre 2014 bis 2017. Seitdem hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeinsam mit der PHARMIG, dem Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs, und anderen Systempartnern Maßnahmen gesetzt, um die Versorgung mit Arzneimitteln bestmöglich abzusichern. Die Ergebnisse des Berichtes können daher nur sehr eingeschränkt auf die Gegenwart übertragen werden.
Die Vertriebskette bei Arzneimitteln ist komplex und lange, wodurch es aus unterschiedlichsten Gründen zu Lieferschwierigkeiten kommen kann. Diese können zwar auch durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Systempartner nicht gänzlich verhindert, da es sich um ein globales Problem handelt, zumindest aber können dadurch in der Regel echte Versorgungsprobleme vermieden werden. „Oberstes Ziel unseres Zusammenwirkens ist es, die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Selbst wenn es zu Lieferschwierigkeiten kommt, setzen wir alles daran, dass jedenfalls nicht die Versorgung darunter leidet. Die kritischen Punkte, die der Rechnungshof in seinem Bericht aus 2018 anführt, sind mit unseren Maßnahmen in der Zwischenzeit behoben“, so Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG.
Wenn es Lieferverzögerungen oder -engpässe gibt, muss dies seit 1.4.2020 von den pharmazeutischen Unternehmen verpflichtend in ein Melderegister eingetragen werden. Dieses wird vom BASG betrieben. Ebenso kann durch ein ebenfalls im Jahr 2020 eingeführtes, temporäres Parallelexportverbot vermieden werden, dass Arzneimittel, die in Österreich knapp sind, in andere EU-Märkte verbracht werden. Dieses Parallelexportverbot wird bei Bedarf vom BASG verhängt und stellt sicher, dass die Arzneimittel für die Versorgung der Patienten im Inland zur Verfügung stehen.
Es ist ein Faktum, dass ein Großteil patentfreier Arzneimittel nach wie vor außerhalb Europas produziert wird. „Umso wichtiger wäre es also, dass vor allem auf politischer Ebene weiter daran gearbeitet wird, die Arzneimittelproduktion in Europa zu fördern. Wenn wir kürzere Lieferwege haben, verringert das die Gefahr von Zwischenfällen. Schließlich ist eine ganze Reihe von Zulieferern an dieser Produktion beteiligt, wo es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten kommen kann, die sich dann am Ende auf die Lieferfähigkeit eines Produktes auswirken können“, so Herzog.
In diesem Sinne stehe der Verband laut Herzog jederzeit gerne für einen Austausch mit dem Gesundheits- als auch dem Wirtschaftsministerium und anderen Partnern in der Politik zur Stärkung des Pharmastandortes zur Verfügung. „Wir möchten unbedingt unseren Beitrag zur Stärkung Österreichs als Pharmastandort leisten. Die einzelnen Unternehmen tun dies ihrerseits durch wichtige Investitionen in ihre Standorte. Umso mehr ist es unser Wille, diese Dynamik für die Forschung und Arzneimittelproduktion insgesamt zu erreichen, und zwar gemeinsam mit der Politik. Das dient letztlich uns als Individuen genauso wie uns als Patientinnen und Patienten“, ist Herzog überzeugt.
Das BASG-Register über Vertriebseinschränkungen ist hier zu finden: https://medicineshortage.basg.gv.at/
Rückfragehinweis
PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
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