Die Pharmig hat für Sie häufig gestellte Fragen zur Pharmareferentenprüfung zusammengestellt.
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, damit ich mich zur Pharmareferentenprüfung anmelden kann?
Um sich zur Pharmareferentenprüfung anmelden zu können, müssen Sie eindeutig nachweisen können, dass Sie:
Wie kann ich mich zur Pharmareferentenprüfung anmelden?
Bevor Sie sich zur Pharmareferentenprüfung anmelden, lesen Sie sich bitte genau die Pharmig Richtlinien für die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung durch!
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Eine Aufnahme in die Reihung für einen Prüfungstermin kann erst nach Einreichung aller oben genannten Unterlagen erfolgen.
Was ist eine „normale“ Reihung?
In der normalen Reihung warten Sie derzeit ca. 1 ½ Jahre auf einen Prüfungstermin. Die Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. 8 Wochen vorher (eingeschriebener Brief).
Was ist eine „stand by“ Reihung?
Bei der "stand by"-Reihung handelt es sich um Restplätze. Erklären Sie sich zu einer "stand by"-Reihung bereit, werden Sie als "Reservekandidat" erfasst. Fällt ein regulär eingeladener Kandidat (normale Reihung) aus bzw. sagt der Kandidat den Termin ab, werden Sie kurzfristig - ca. 3 bis 4 Wochen vor dem Prüfungstermin - per eingeschriebenen Brief nacheingeladen.
Die Wartezeit auf einen Prüfungstermin beträgt in der „stand-by“ Reihung derzeit ca. 8 bis 12 Monate.
Was bedeutet „ad hoc“?
Die „Ad hoc“ Reihung ist für jene KandidatInnen vorgesehen, die bereits in einem Pharmaunternehmen (im Innendienst) tätig sind. Diese Reihung kann nur gegen Vorlage einer aktuellen Arbeitsbestätigung in Anspruch genommen werden. Die Wartezeit ist – aufgrund der Dringlichkeit – wesentlich kürzer. Ein Prüfungstermin kann bereits innerhalb von 6 Monaten zugeteilt werden. Die Einladung erfolgt ca. 8 Wochen vor dem Prüfungstermin (eingeschriebener Brief).
Stimmt es, dass ich sehr lange auf einen Prüfungstermin warten muss?
Ja - leider sind die Wartezeiten auf einen Prüfungstermin sehr lange. Derzeit beträgt die reguläre Wartezeit ca. 1 1/2 Jahre. Einerseits ist die Durchfallsquote relativ hoch (Repetenten besetzen mit Wiederholungsantritten Prüfungsplätze), andererseits ist das Interesse an der Prüfung sehr groß.
Siehe: Was kann ich tun, damit ich nicht so lange warten muss?
Was kann ich tun, damit ich nicht so lange warten muss?
Sie haben zwei Möglichkeiten, um Ihre Wartezeit zu verkürzen:
Last Minute Einspringer:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich ca. 5 - 10 Tage vor einem schriftlichen Prüfunstermin telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft ob noch Restplätze (aufgrund von kurzfristigen Absagen von Kandidaten) verfügbar sind. Sollte dies der Fall sein, können Sie gerne „einspringen“ und so einen frei gewordenen Prüfungsplatz wahrnehmen.
Warum kann man mir keinen fixen Prüfungstermin nennen?
Eine genaue Voraussage über Ihren Prüfungstermin können wir nicht abgeben - einerseits aufgrund der vielen Repetenten (Wiederholungsantritte besetzen natürlich Prüfungsplätze), andererseits ist es unmöglich im Voraus sagen zu können, wie viele Kandidaten Ihre Prüfungstermine wahrnehmen oder wie viele von der Prüfung zurücktreten werden (je nachdem können wir zusätzliche Kandidaten einladen).
Wie bekomme ich einen Prüfungstermin?
Ihre Einladung zur Pharmareferentenprüfung erfolgt gemäß der ordentlichen Reihung, also nach Anmeldedatum. In der normalen Reihung und in der Adhoc-Reihung erhalten Sie die Einladung ca. 8 Wochen vorher. Sind Sie stand-by gereiht, erhalten Sie die Einladung ca. 3 – 4 Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Einladung wird immer eingeschrieben an Sie gesandt.
Gleichzeitig mit der Einladung erhalten Sie eine "Terminbestätigung". Es ist wichtig, diese Terminbestätigung ausgefüllt und innerhalb der gesetzten Frist zurückzusenden.
Bei Nichteinhalten der gesetzten Frist verfällt der Kostenbeitrag. Siehe auch Richtlinien für die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung.
Was passiert, wenn ich meinen Prüfungstermin verschiebe?
Sie haben die Möglichkeit nach erfolgter Einladung zweimal den Prüfungstermin fristgerecht zu verschieben. Bei einer fristgerechten Verschiebung werden Sie so bald als möglich zu einem neuen Prüfungstermin eingeladen. Sollten Sie trotz einer verbindlichen Zusage der Prüfung fernbleiben, wird dies als Verschiebung gewertet.
Kann auch der dritte Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden, erlischt Ihre Anmeldung und die Bearbeitungsgebühr verfällt. Richtlinien für die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung.
Was passiert, wenn ich bei der Prüfung durchfalle?
Sollten sie die Pharmareferentenprüfung nicht bestehen, gibt es Sperrdauern, die eingehalten werden müssen, bevor Sie wieder zur Prüfung antreten dürfen. Diese Sperrdauer richtet sich danach, wie schlecht Sie in Summe abgeschnitten haben. Die Sperrdauer beträgt mindestens 3 Monate, maximal 12 Monate.
Sie können höchstens viermal zur Pharmareferentenprüfung antreten. Sollten Sie die Prüfung nach dem vierten Versuch wieder nicht bestanden haben, besteht laut Arzneimittelgesetz in Österreich für Sie leider keine Möglichkeit mehr die Pharmareferentenprüfung abzulegen.
Für jeden Wiederholungsantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- fällig.
Wie läuft die schriftliche Pharmareferentenprüfung ab?
Für die schriftliche Prüfung haben Sie insgesamt 2 Stunden Zeit. In diesen 2 Stunden müssen Sie 60 MultipleChoice-Fragen beantworten, ein medizinisches und ein pharmazeutisches Ausarbeitungsthema schriftlich ausarbeiten.
AD Multiple Choice Test·
AD Ausarbeitungsthemen
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird nach ca. einer Woche per Mail bekannt gegeben.
Wie läuft die mündliche Pharmareferentenprüfung ab?
Alle Kandidaten, die die schriftliche Prüfung bestanden haben (45 Pkt. beim MC-Test, beide Ausarbeitungen positiv), werden zum mündlichen Teil zugelassen. Dieser findet in der Regel zwei Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Jeder Kandidat wird zuerst vom medizinischen Prüfer, dann vom pharmazeutischen Prüfer befragt.
Nachdem alle Kandidaten geprüft wurden, berät die Prüfungskommission im Anschluss darüber. Sollten Sie bei der mündlichen Prüfung durchfallen, gilt für Sie eine einheitliche Sperrfrist von 3 Monaten, bis Sie die mündliche Prüfung wiederholen dürfen.
Die Kandidaten, die die mündliche Prüfung positiv absolviert haben, erhalten ein Pharmareferentenprüfungszeugnis und sind somit laut Arzneimittelgesetz in Österreich berechtigt, den Beruf einer Pharmareferentin/eines Pharmareferenten auszuüben.
Wie und wo bekomme ich die Skripten zur Vorbereitung auf die Pharmareferentenpfüfung?
Die Skripten können Sie jederzeit während unserer Öffnungszeiten:
Montags: 9:30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Donnrstags: 9.30 – 13 Uhr
direkt bei der Pharmig (Garnisongasse 4, 1090 Wien) kaufen. Die Skripten sind bar zu bezahlen.
Wenn Sie nicht in Wien wohnen, versenden wir die Skripten nach verbindlicher schriftlicher Bestellung per Voraus-Kasse (Porto zu Ihren Lasten).
Reicht es, wenn ich mich mit den Skripten auf die Pharmareferentenprüfung vorbereite?
In der Verordnung zur Pharmareferentenprüfung sind alle für die Prüfung relevanten Stoffgebiete angeführt. Auf Basis dieser Vorgabe hat die Pharmig die 21teilige Skriptenreihe veröffentlicht, in der die einzelnen Stoffgebiete umfangreich behandelt werden.
Dennoch verweisen wir stets darauf, dass es sich bei dieser Skriptenreihe um keine erschöpfende Stoffabgrenzung handelt, sondern dass hinsichtlich des Prüfungsstoffes auch darüber hinaus gehende Fragen möglich sind!
Neben den Skripten empfehlen wir zur Prüfungsvorbereitung folgende Literatur:
Medizin:
Pharmazie:
Die Empfehlung dieser Literatur ist lediglich als „Nachschlagewerk“ zu verstehen und dient als mögliche Hilfestellung für Ihre Prüfungsvorbereitung.
Diese Literatur stellt somit keinen „zusätzlichen“ Lernstoff dar, sondern soll Ihnen vielmehr bei Bedarf dabei helfen, Zusammenhänge besser verstehen zu können bzw. mögliche auftretende Fragen im Zuge der Prüfungsvorbereitung zu beantworten.
Gibt es eine Übungs-CD oder Übungsfragen zur Vorbereitung auf die Prüfung?
Von Seiten der Pharmig oder der Prüfungskommission gibt es keine prüfungsrelevanten Übungs-CDs, Fragenkataloge oder Ähnliches.
Erhalte ich bei einer Abmeldung von der Pharmareferentenprüfung die eingezahlte Bearbeitungsgebühr zurück?
Ein Rücktritt bzw. eine Abmeldung von der Pharmareferentenprüfung ist natürlich möglich. Bis zum Erhalt der ersten Einladung zu einem Prüfungstermin erhalten Sie auch einen Teil der Bearbeitungsgebühr (€ 200,--) zurück. 20 % der Bearbeitungsgebühr werden als Stornogebühr einbehalten.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Rücktritt ab Erhalt der ersten Einladung keine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr mehr möglich ist. Siehe auch Richtlinien für die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung.
Wann verfällt meine Bearbeitungsgebühr?
Unter einer oder mehrerer dieser Voraussetzungen verfällt die Bearbeitungsgebühr (gemäß den Richtlinien für die Anmeldung zur Pharmareferentenprüfung)