Hier finden Sie Antworten zu häufigen Fragen rund um die Themengebiete Pharmaindustrie, Gesundheitswesen und Arzneimittel.
Warum sind Medikamente unverzichtbarer Bestandteil in der Gesundheitsversorgung?
Medikamente leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, z.B. durch Heilung von Krankheiten, Linderung von Leiden, Reduzierung von Krankenstandstagen, Verkürzung von Krankenhausaufenthalten oder Vermeidung von Operationen. Medikamente helfen also mehrfach: sie ersparen dem Patienten Schmerzen und Belastung und ersparen dem Gesundheitssystem und der Volkswirtschaft Kosten.
Welchen Anteil an den Gesundheitsausgaben haben Medikamente tatsächlich?
Im Jahr 2009 betrugen die Gesundheitsausgaben in Österreich rund 30 Milliarden Euro. Im jahrelangen Durchschnitt betrug der Anteil am Brutto-Inlands-Produkt (BIP) um die 10%. Mehr als drei Viertel der Gesundheitsausgaben werden durch öffentliche Mittel (SV-Beiträge und Steuern) finanziert.
Gesamtmarkt
Im Jahr 2009 beträgt der Anteil der gesamten Arzneimittelausgaben an Gesundheitsausgaben (= Pharmaquote) 13,02 %.
Erstattungsmarkt
Der Erstattungsmarkt ist jener Teilmarkt der Arzneimittel, für welche die einzelnen Krankenversicherungen die Kosten übernehmen. Die Ausgaben der Sozialversicherungsträger für Arzneimittel sind – nach der vorläufigen Schätzung der Sozialversicherung - 2010 um lediglich 1,2 % brutto gestiegen und machten brutto 19,8 % am Erstattungsmarkt aus.
Welche Medikamente werden von den Krankenassen bezahlt?
Grundsätzlich können alle in Österreich zugelassenen Medikamente verschrieben werden. Krankenkassen übernehmen die Kosten wenn diese im EKO enthalten sind. Alle im Erstattungskodex (EKO) enthaltenen Medikamente werden von den Krankenkassen erstattet, bzw. bei Vorliegen einer chefärztlichen Bewilligung bezahlt. Der Erstattungskodex gliedert sich in drei Bereiche (auch Boxen genannt).
Produkte welche sich im grünen Bereich befinden, werden erstattet, ohne das eine Bewilligung vom Chefarzt notwendig ist. Produkte im gelben und roten Bereich werden nur dann erstattet, wenn eine Bewilligung vom Chefarzt vorliegt. Andere Medikamente, welche nicht im Erstattungskodex enthalten sind, werden von den Krankenkassen im begründeten Einzelfall und bei Vorliegen eine Bewilligung vom Chefarzt erstattet. Bestimmte Gruppen von Medikamenten, wie zum Beispiel zur Empfängnisverhütung, müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.
Was ist die Rezeptgebühr, wer bezahlt sie und an wen wird sie bezahlt?
Die Rezeptgebühr ist eine Art Selbstbehalt, welche vom Patienten bezahlt wird. Die Gebühr wird pro Packung bezahlt und von den Apotheken eingehoben. Diese wird dann monatlich an die Krankenkassen weitergeleitet. Bei einem niedrigen Einkommen oder bei einem erhöhten Medikamentenbedarf, kann man eine Rezeptgebührenbefreiung beantragen.
Höhe der Rezept-Gebühr
Seit 01.01.2011 beträgt die Rezeptgebühr € 5,10.
Befreiung von der Rezept-Gebühr
Bei einem niedrigen Einkommen oder bei einem erhöhten Medikamentenbedarf, kann man eine Rezeptgebührenbefreiung beantragen. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr wird bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse angesucht. Es gibt bestimmte Personengruppen (z. B. Pensionisten) die automatisch von der Rezeptgebühr befreit sind. Bei einer Antragstellung darf ein bestimmtes monatliches Netto-Einkommen nicht überschritten werden.
Mit 01.01.2008 wurde zusätzlich eine jährliche Rezeptgebührenobergrenze eingeführt. Diese Rezeptgebührenobergrenze dient der finanziellen Entlastung von Personen mit erhöhtem Medikamentenbedarf.. Die Obergrenze beträgt 2% des Jahresnettoeinkommens des Versicherten. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung des Grenzbetrages gilt die Befreiung von der Rezeptgebühr.
Wie setzt sich der Preis eines Medikaments zusammen? Welche Arzneimittelpreise gibt es?
In Österreich gibt es folgende Arzneimittelpreise:
Gibt es die Zwei-Klassen-Medizin in Österreich?
Nach dem Gesetz (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, ASVG) haben alle Versicherten Anspruch auf ausreichende und zweckmäßige Krankenbehandlung, die jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf. Damit ist der Grundsatz des universellen Zugangs zum Gesundheitssystem für alle Versicherten verankert. Obwohl man in Österreich keine Wahl zwischen verschiedenen Krankenversicherungen hat, gibt es aber schon unter den einzelnen Gebietskrankenkassen (GKK) Unterschiede im Leistungskatalog (zum Beispiel: bei Zuschüssen), je nach der finanziellen Lage der GKK. Manche Sozialversicherungsträger (SVA, BVA) haben einen allgemeinen Selbstbehalt von 20%, andere nicht.
Wer sich eine private Zusatzversicherung leisten kann oder will, bekommt höheren Komfort im Spital. Wer von der Kasse nicht erstattete Medikamente will, muss diese privat bezahlen. Es gibt daher in Österreich durchaus eine Mehr-Klassen-Medizin, auch wenn alle Versicherten grundsätzlich einen gleichen Zugang zu medizinischen Leistungen haben.
Welchen Beitrag leistet die Pharmaindustrie zur Krankenkassensanierung?
Die Pharmaindustrie leistet entscheidende Beiträge zur finanziellen Stabilität der Krankenkassen: So wird die Ausgabenentwicklung allein durch die Patentabläufe auf Medikamente und der damit verbundenen Zwangspreissenkung in den Jahren 2009 bis 2013 um mindestens 900 Millionen Euro gedämpft. Weiters haben sich die Pharmaunternehmen 2008 in einem Vertrag mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger zu Solidarbeiträgen im Umfang von 180 Millionen. Euro für drei Jahre verpflichtet.
Nahezu unschätzbar sind die Ausgaben, die dem Gesundheitssystem erspart werden, indem durch den klugen und verantwortungsvollen Einsatz von Arzneimitteln Operationen oder Komplikationen und Folgekosten vermieden werden.
Warum gibt es immer noch Tierversuche bei der Medikamenten-Entwicklung?
Tierversuche werden aufgrund behördlicher Anforderungen und gesetzlicher Bestimmungen bei der Entwicklung neuer Medikamente durchgeführt. Sie liefern Information über die Sicherheit einer neuen Substanz, bevor diese erstmals an Patienten angewendet werden darf. Die Ergebnisse von Tierversuchen sind behördlich verpflichtender Bestandteil bei der Arzneimittelzulassung. In Abstimmung mit der Zulassungsbehörde werden die erforderlichen Tierversuche festgelegt.
Dabei wird die Anzahl der Tierversuche so gering wie möglich gehalten. Wenn Studienergebnisse bereits vorhanden sind, dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden. Die Pharmaindustrie ist bestrebt, Ersatzmethoden zu Tierversuchen zu entwickeln. Die Zulassungsbehörden sind bei der Akzeptanz dieser Ersatzmethoden aber noch sehr zurückhaltend.
Warum finanziert die Pharmaindustrie medizinische Fort- und Weiterbildung?
Arzneimittel sind wertvolle, technisch hoch entwickelte Güter und bilden einen wesentlichen Bestandteil in der Gesundheitsversorgung einer Gesellschaft. In zahlreichen Studien werden Daten zur Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit von Arzneimitteln erhoben. Damit der Arzt Medikamente richtig und sinnvoll einsetzen kann, sind diese Informationen für ihn unerlässlich. Das Aufzeigen von Nutzen und möglichen Risiken von Medikamenten ist eine unverzichtbare und notwendige Aufgabe der pharmazeutischen Unternehmen. Es ist eine soziale Verantwortung, ja sogar Verpflichtung der Pharmawirtschaft, relevante Information über Arzneimittel den Patienten und Angehörigen von Gesundheitsberufen zu vermitteln.
Dabei ist auf das Prinzip der Genauigkeit, Objektivität und Fairness besonders Rücksicht zu nehmen, um die sichere Anwendung von Arzneimitteln durch Arzt und Patienten zu gewährleisten. Die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Arzneimittelgesetz, Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) und der Pharmig-Verhaltenscodex bilden bei der medizinischen Fort- und Weiterbildung den rechtlichen Rahmen.