Gesundheitsökonomie und Erstattung

Arzneimittelpreise können vom pharmazeutischen Unternehmen nicht frei festgelegt werden. Sie unterliegen dem Preisgesetz und müssen dem Gesundheitsministerium gemeldet werden. Arzneimittel, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden (Erstattung), durchlaufen ein Verfahren zur Aufnahme in den Erstattungskodex. Die Preisgestaltung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.

Die Pharmig unterstützt die Interessen der pharmazeutischen Industrie in diesem Fachbereich mit folgenden Gremien:

 
Ansprechpartner

Alexandra Lazic-Peric, MA

Advisor Pricing, Reimbursement & Statistics

Garnisongasse 4/1/6
A-1090 Wien

Tel.:(+43/1) 40 60 290 - 29

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